Depot

Der Begriff „Depot“ ist vom französischen Wort „dépôt“ abgeleitet und bezeichnet die Lagerung und Auslagerung von Werten oder Gegenständen. Im Finanzwesen spricht man vom Wertpapierdepot, was die Verwahrmöglichkeit von Wertpapieren auf einem extra dafür angelegten Konto darstellt. Die damit in Verbindung stehende Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren für andere (Depotgeschäft) gehört zu den Bankgeschäften von Kreditinstituten gemäß Kreditwesengesetz (KWG) sowie zu den Wertpapiernebendienstleistungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG).

Definition weiterlesen
Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Über ein Wertpapierdepot werden alle Käufe und Verkäufe (Orders) gebucht. Es enthält also keine Geldbestände oder Gegenstände in dem Sinne, sondern dient der Erfassung aller Wertpapierbestände und -umsätze eines Kunden. Mindestens einmal jährlich erhält der Depotinhaber einen Kontoauszug, der die Stückzahl und den Wert aller Anlagen (Depotvolumen) aufzeigt. Für die Nutzung, Bereitstellung und Verwaltung verlangt die Bank, je nach Art des Wertpapierbestandes, Depotgebühren.

Depotgeschäfte können entweder in einem geschlossenen oder offenen Depot vollzogen werden.

A) Geschlossenes Depot
Die Verwahrung in einem geschlossenen Depot bedeutet, dass Gegenstände wie wertvolle Kunstwerke, Schmuck oder besondere Urkunden (z.B. effektive Stücke bei Wertpapieren) in einem feuer- und einbruchsicheren Tresor bzw. Tresorraum gelagert werden. Geschlossen wird es deshalb genannt, weil Keiner den Inhalt des Faches oder Raumes und den Inhalt des Verwahrstückes kennt. Alle Verwaltungstätigkeiten liegen im Aufgabenbereich des Kunden. So muss dieser sich beispielsweise auch eigenständig über Hauptversammlungen u.s.w. informieren.

B) Offenes Depot
In einem offenen Depot werden Wertpapiere von einem Verwahrer (z.B. Kreditinstitut) aufbewahrt. Auf Grund der unverschlossenen „Übergabe“ an den Verwahrer wird es als offen bezeichnet. Gleichzeitig wird dieser damit beauftragt, die Papiere sorgfältig zu verwalten. Die allgemeine Rechtsgrundlage dieser Verwahrung und Verwaltung ist das Depotgesetz (DepotG).

Im Rahmen eines offenen Depots unterscheidet man die folgenden beiden Verwahrarten:

1. Sonderverwahrung (auch Streifbandverwahrung)
2. Girosammelverwahrung

 
  • WhatsApp