Delkredere

Der Begriff „Delkredere“ stammt aus dem italienischen Sprachgebrauch (del credere) und bezeichnet in der Wirtschaft einen besonderen Garantievertrag, bei dem der Delkrederegeber für die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners gegenüber dem Gläubiger einsteht.

Definition weiterlesen
Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die rechtliche Grundlage für eine Delkrederevereinbarung ist das Handelsgesetzbuch (HGB), welches sich auf Handelsvertreter und Kommissionäre im Speziellen bezieht.

Handelsvertreter
= selbstständiger Gewerbetreibender

Dieser kann für Geschäfte, die er vermittelt oder abschließt, eine Garantieübernahme vereinbaren, d.h. der Handelsvertreter steht für die Zahlungsunfähigkeit des Kunden, mit den das Geschäft gemacht wurde, gegenüber dem Unternehmen ein. Dafür wird eine Delkredereprovision fällig, die auch nicht ausgeschlossen werden kann.

Ein solcher Delkrederevertrag bedarf der Schriftform.

Kommissionäre
= Kaufmann/ -frau -> handelt auf fremde Rechnung (Kommittent)

Kommissionäre sind verpflichtet, eine Delkrederevereinbarung einzugehen. Dafür kann er ebenfalls eine Delkredereprovision verlangen.

In diesem Bereich ist ein solcher Vertrag auch mündlich wirksam.

 
  • WhatsApp