Dekort

Der Dekort bezeichnet in der Wirtschaft die Minderung eines Kaufpreises bzw. des Rechnungsbetrages auf Grund einer mangelhaft gelieferten Ware oder einem zu geringen Maß an Qualität.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die rechtliche Grundlage für eine solche Preisminderung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Demnach muss dem Verkäufer durch den Käufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neulieferung) eingeräumt werden.

Auch im Finanzwesen wird Dekort dafür verwendet, wenn ein Käufer ein Finanzgut bereits bezahlt hat und zum Zeitpunkt der Lieferung der Kurs dieses Gutes sehr stark gesunken ist. Hier muss dem Käufer im Nachhinein ein entsprechender Preisnachlass gewährt werden.

 
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