Deckungsbeitrag I

Der Deckungsbeitrag I ist Teil der mehrstufigen Deckungsbeitragsrechnung zur Ermittlung des Betriebsergebnisses eines Unternehmens und das Ergebnis erster Instanz. Demnach definiert er sich als Differenz zwischen den Umsatzerlösen einer Periode und den in diesem Zeitraum angefallenen variablen Kosten, d.h. es handelt sich um den allgemein gültigen Deckungsbeitrag.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Das Ergebnis sollte mindestens Null betragen, da in dem Fall der Erlös die Kosten deckt. Optimal wäre aber ein Deckungsbeitrag I im positiven Wertbereich, da hier ein Umsatzerlös über den Kosten und somit ein Gewinn erzielt wurde. Bei einem negativen Ergebnis sind mehr Kosten als Erlöse angefallen, sodass im Grunde auch kein Deckungsbeitrag entstanden ist.

Eine mehrstufige Deckungsbeitragsrechnung kann sie also wie folgt aufbauen:

   Umsatzerlöse
– variable Kosten
= Deckungsbeitrag I
erzeugnis- bzw. produktfixe Kosten
= Deckungsbeitrag II
bereichs- bzw. erzeugnisgruppenfixe Kosten
= Deckungsbeitrag III
unternehmensfixe Kosten

= Betriebsergebnis

 
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