In der Regel ist die Höhe der Gebühr in Prozent ausgedrückt und wird auf den jeweiligen Preis berechnet. Eine Courtage wird unter anderem bei den folgenden Geschäften fällig:
- Kauf oder Verkauf von börsengehandelten Wertpapieren, Deviden oder Waren
- Immobilienhandel
- in verschiedenen Dienstleistungssektoren
Seit Juni 2015 gilt das sogenannte Bestellerprinzip im Rahmen dessen immer derjenige den Makler bezahlen muss, der ihn auch beauftragt. Das bedeutet, dass die Courtage für den Makler mittlerweile fast ausschließlich vom Vermieter getragen wird.