Courtage

Der Begriff „Courtage“ stammt von dem französischen Wort „courtier“ was soviel bedeutet wie „Makler“ oder „Agent“. Es ist eine Provision, die der Makler für Vermittlung bestimmter Geschäfte erhält.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

In der Regel ist die Höhe der Gebühr in Prozent ausgedrückt und wird auf den jeweiligen Preis berechnet. Eine Courtage wird unter anderem bei den folgenden Geschäften fällig:

- Kauf oder Verkauf von börsengehandelten Wertpapieren, Deviden oder Waren
- Immobilienhandel
- in verschiedenen Dienstleistungssektoren

Seit Juni 2015 gilt das sogenannte Bestellerprinzip im Rahmen dessen immer derjenige den Makler bezahlen muss, der ihn auch beauftragt. Das bedeutet, dass die Courtage für den Makler mittlerweile fast ausschließlich vom Vermieter getragen wird.

 
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