Corporate Governance

Unter „Corporate Governance“ versteht man in der Wirtschaftswissenschaft das System bzw. die Standards zur Führung, Verwaltung und Kontrolle eines Unternehmens. Es stellt also Rahmenbedingungen für eine langfristige Wertschöpfung der Betriebe.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die rechtlichen Grundlagen sind zum Einen der von einer Regierungskommission am 26. Februar 2002 vorgelegte Deutsche Corporate-Governance-Kodex und das Transparenz- und Publizitätsgesetz vom 19. Juli 2002.

Corporate Governance findet grenzüberschreitend satt, wobei es keine Regelsätze darstellt, sondern die Gesamtheit aller internationalen und nationalen Werte und Grundsätze. Diese können von Land zu Land abweichen. Ihre Entwicklung findet also national statt, wobei rechtliche, ökonomische, kulturelle und soziale Besonderheiten berücksichtigt werden.

Die wesentlichsten Faktoren bzw. Ziele dieser Standards sind:

- Erhöhung der Transparenz und Kontrolle in Großunternehmen

- Verhindern von Fehlverhalten und Machtmissbrauch
-> effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat

- Achtung der Interessen der Shareholder (Aktionäre) und Stakeholder (z.B. Mitarbeiter, Kunden etc.)

- Transparenz in der Unternehmenskommunikation

 
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