Committee of European Insurance and Occupational Pensions Supervisors (CEIOPS)

Das Committee of European Insurance and Occupational Pensions Supervisors (= Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung), kurz CEIOPS, ist ein Gremium aus hochrangigen Vertretern der Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betrieblichen Altersversorge der Europäischen Union. Gegründet wurde es im November 2003.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Das größte Organ der CEIOPS ist neben dem Vorstand und dem beratenden Gremium die Hauptversammlung.

Hauptversammlung
Die Mitglieder der Hauptversammlung treffen sich mindestens 3 Mal pro Jahr. Zu den Aufgaben dieses Organes gehören:

- Wahl und Entlassung des Vorstandes
- Wahl des Generalsekretärs und dessen Stellvertreters
- Genehmigung des Finanzplanes für das folgende Geschäftsjahr (bereits durch Vorstand aufbereitet)
- Empfang des Jahresabschlusses und des Geschäftsberichtes des Vorstandes
- Stellungnahme bezüglich des Geschäftsberichtes der Europäischen Kommission
- Festlegung der Höhe und des Zahlungszeitpunktes der Mitgliedsbeiträge
- Änderungen der Satzung
- Zusammenstellung von Arbeitsgruppen
- Stellungnahme bezüglich des jährlich veröffentlichten Arbeitsprogrammes
- Auflösung von CEIOPS

Vorstand
Dieses Organ ist vor allem für die Durchführung der Geschäftstätigkeit von CEIOPS verantwortlich. Es setzt alle Beschlüsse der Hauptversammlung um und ist verwaltend tätig.

Beratendes Gremium
Dieses trifft sich mindestens drei Mal pro Jahr mit Vertretern von CEIOPS. Es setzt sich aus Experten aus den Bereichen Industrie, Anwender und Verbraucher zusammen. Zu den Hauptaufgaben des Gremiums gehören:

- macht Vorschläge zu den Arbeitsprogrammen
- Stellungnahme zu den vorläufigen, übernommenen Arbeitsergebnissen
- macht Vorschläge zu Änderungen der bisherigen Arbeitsweisen von CEIOPS

Der Ausschuss hat also im Grunde genommen die folgenden Kernaufgaben zu erfüllen:

- Beratung der Kommission insbesondere in Bezug auf die Vorbereitung des Entwurfs von Durchführungsmaßnahmen in den Bereichen Versicherung, Rückversicherung und betriebliche Altersversorgung

- Mitwirkung an der konsequenten Umsetzung der EU-Richtlinien und der Zusammenführung der aufsichtsrechtlichen Praktiken in der Europäischen Gemeinschaft

- Forum für die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden (Informationsaustausch)

- Arbeit an der Zusammenführung der Aufsicht über Versicherungsgesellschaften und Rentenfonds

 
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