Nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) sind solche Werbemethoden ohne eindeutige Zustimmung durch den Kunden rechtswidrig (wettbewerbswidrig), werden aber dennoch durchgeführt. Auch eine bereits bestehende Kundenbeziehung berechtigt nicht dazu, unaufgefordert über solche Vertriebswege Werbung zu verbreiten.
Eine Ausnahme besteht beim Cold Calling für Geschäftsleute, also etwa Freiberufler oder Selbstständige, die einen geringeren Schutz genießen.
Cold Calling ist nicht nur in Deutschland, sondern auch in allen anderen Ländern der Europäischen Union untersagt.