Closing
Der Begriff „Closing“ stammt aus dem englischen Sprachgebrauch und wird mit „Ende“ oder „Schließung“ übersetzt. Bezogen auf den Finanzbereich meint man damit den rechtlichen Abschluss eines Vertrages und das juristische Inkrafttreten dessen.
Teilweise werden auch die Erfüllungsgeschäfte mit Closing bezeichnet, d.h. die Transaktion wird beendet und die verpflichtete Leistung wird erbracht.