Es beinhaltet die elektronische Beantragung behördlicher Angelegenheiten, d.h. die Möglichkeit, Anträge elektronisch und nicht vor Ort stellen zu können.
C2G
Die Abkürzung C2G steht für Consumer-to-Government und ist ein Teil des E-Commerce. Es beschreibt die Beziehung zwischen dem Endkunden (Endverbraucher) und den öffentlichen Einrichtungen.
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