BVR

Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V., kurz BVR, ist die Dachorganisation der Volksbanken und Raiffeisenbanken in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins und hat ihren Sitz in Berlin.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die Organe des BVR sind der Vorstand, der Verwaltungsrat, der Verbandsrat und die Mitgliederversammlung.

Vorstand
Dieses Organ muss mindestens drei Mitglieder, bestehend aus einem Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern, für eine Amtszeit von maximal 5 Jahren haben. Gewählt und abgesetzt werden sie durch den Verwaltungsrat.

Grundsätzlich ist der Vorstand für das Führen der Geschäfte und die Vertretung des BVR nach außen zuständig.

Verwaltungsrat
Dieser Rat wird aus 12 Mitgliedern des Verbandsrates aufgestellt, wobei der Vorsitzende und sein Stellvertreter des Verbandsrates automatisch im Verwaltungsrat sind.

Der Verwaltungsrat hat vor allem die folgenden Funktionen:
- Beratung des Vorstandes in Fragen der Bankwirtschaft und –politik
- Aufsichtsfunktion gegenüber dem Vorstand
- Überwachung der Geschäftsführung des Vorstandes

Verbandsrat
Dieser kann aus bis zu 53 Mitgliedern bestehen, welche durch die Mitglieder des Verbandes gewählt werden. Ihre Amtszeit dauert 3 Jahre. Aus ihrem Kreis werden ein Vorsitzender und ein Stellvertreter ernannt.

Der Verbandsrat entscheidet vor allem über die strategische Ausrichtung der Gruppe und verabschiedet die von den Fachräten erarbeiteten strategischen Projekte.

Mitgliederversammlung
Versammelt wird sich mindestens einmal im Jahr. Den Vorsitz hat gleichzeitig der Vorsitzende des Verbandsrates.

Zu den Aufgaben des Bundesverbandes Deutscher Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. gehören:

- bundesweite und internationale Vertretung der Interessen der genossenschaftlichen Bankengruppe

- Entwicklung der Strategie der Volks- und Raiffeisenbanken

- Beratung der Mitglieder in rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen

- Sicherungseinrichtung des genossenschaftlichen FinanzVerbundes

- Information aller Mitgliedsbanken über aktuelle wirtschaftliche und politische Entwicklungen

Zu den Mitgliedern des BVR gehören:

- alle Genossenschaftsbanken (Volksbanken Raiffeisenbanken, Sparda-Banken, PSD-Banken, Kirchenbanken und Sonderinstitute)
- genossenschaftliche Zentralbanken
- Unternehmen des FinanzVerbundes
- Prüfungsverbände

Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. unterhält auch eine Kundenbeschwerdestelle. Diese führt das Ombudsmannverfahren der Bankengruppe aus und soll damit eine Lösung bei Streitigkeiten zwischen Banken und Kunden finden.

 
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