Bußgeld

Das Bußgeld, auch Geldbuße genannt, ist eine verwaltungsrechtliche Zahlung in Form einer Sanktion (Strafandrohung) und muss bei Ordnungswidrigkeiten (rechtswidrige und vorwerfbare Handlung) entrichtet werden. Die rechtliche Grundlage hierfür ist das Ordnungswidrigkeitsgesetz (OWiG).

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Nach dem OWiG beträgt die Geldbuße mindestens 5,00 € und darf 1.000,00 € nicht überschreiten. Die Höchstgrenze kann aber in anderen Gesetzen überschritten werden, sodass im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) beispielsweise auch 50.000,00 € möglich sind. Andere verweisen sogar bei juristischen Personen (Unternehmen etc.) auf bis zu 1 Mio. €.

Die Höhe richtet schließlich nach dem zu Grunde liegenden Tatbestand und den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen. Bis zur Verhängung des Bußgeldes muss ein Bußgeldverfahren durchlaufen werden, sodass bis zur Zahlung einige zeit verstreicht.

 
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