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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI)

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie, kurz BSI, ist eine Bundesbehörde mit Sitz in Bonn und gilt als zentraler IT-Sicherheitsdienstleister der Bundesrepublik Deutschland. Nach der Gründung auf der Grundlage der Einführung des BSI-Einrichtungsgesetzes (BSIG) nimmt die Behörde am 01. Januar 1991 ihre Tätigkeit innerhalb des Geschäftsbereiches des Bundesministeriums des Innern auf.

Das Hauptziel der Bundesbehörde ist der sichere Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik innerhalb der gesamten Gesellschaft.

Zu den Aufgaben des BSI gehören die Information, Beratung, Entwicklung und Zertifizierung.

Information
- Daten und Fakten zu allen wichtigen Themen der IT-Sicherheit

Beratung
- Beratung der Hersteller, Vertreiber und Anwender in Fragen der Sicherheit in der Informationstechnik unter Berücksichtigung der möglichen Folgen fehlender oder unzureichender Sicherheitsvorkehrungen

- Unterstützung der für Sicherheit in der Informationstechnik zuständigen Stellen des Bundes

- Unterstützung der Polizei und Strafverfolgungsbehörden bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben & der Verfassungsschutzbehörden bei der Auswertung und Bewertung von Informationen

Entwicklung
- Untersuchung von Sicherheitsrisiken bei Anwendung der Informationstechnik

- Entwicklung von Sicherheitsvorkehrungen

- Entwicklung von Kriterien, Verfahren und Werkzeugen für die Prüfung und Bewertung der Sicherheit von informationstechnischen Systemen oder Komponenten

- Herstellung von Schlüsseldaten, die für den Betrieb zugelassener Verschlüsselungsgeräte benötigt werden

Zertifizierung
- Prüfung und Bewertung der Sicherheit von informationstechnischen Systemen oder Komponenten und Erteilung von Sicherheitszertifikaten

- Zulassung von informationstechnischen Systemen oder Komponenten

Das oberste Organ des BSI ist die Amtsleitung bestehend aus einen Präsidenten und einen Vizepräsidenten. Ihr unterlegen sind 4 Abteilungen, die jeweils in verschiedene Fachbereiche aufgeteilt sind:

Abteilung 1:
- Sicherheit in Anwendungen
- Sicherheit in kritischen Infrastrukturen und im Internet

Abteilung 2:
- Kryptotechnik
- Abhörsicherheit

Abteilung 3:
- Neue Technologien und Konformitätsprojekte
- Zertifizierung, Zulassung und Konformitätsprüfung

Abteilung 4:
-> keine Fachbereiche

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