Brandgeld

Die Bezeichnung „Brandgeld“ hat verschiedene Verwendungsmöglichkeiten, steht aber in der Regel mittelbar oder unmittelbar in Verbindung mit einem Feuer bzw. Brand. Grundsätzlich stellt es eine Zahlung in Bargeld dar.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Ursprünglich gilt es als Beitrag zur Feuerversicherung. Im Jahre 1750 wurden in einigen deutschen Gebieten staatliche und behördlich organisierte Zwangsversicherungen gegen Feuerschäden eingeführt. Das Ziel war, eventuelle Verarmungen ganzer Dörfer oder Städte auf Grund eines Feuers zu vermeiden.

Weitere Bedeutungen für das Brandgeld sind die folgenden:

- früher von Mitbürgern eingesammeltes Geld

- von der Versicherung an ein Brandopfer ausgezahlte Versicherungssumme

- Zahlung für Löschhilfe durch den Geschädigten, die Gemeinde oder der Versicherung

- Zahlung für die Ausrüstung der Feuerwehr

- Zahlung durch die Eltern schulpflichtiger Kinder für die Beheizung des Gebäudes

 
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