Börsenzulassungsprospekt

Das Börsenzulassungsprospekt, auch Emissionsprospekt genannt, gehört zu den Voraussetzungen bzw. Zulassungspflichten für die Einführung von Wertpapieren an einer deutschen Börse. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind das Börsengesetz (BörsG), das Wertpapierprospektgesetz (WpPG) und das Investmentgesetz (InvG).

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Laut dem WpPG muss jedes Unternehmen ein solches Prospekt veröffentlichen, das Wertpapiere im Inland öffentlich anbietet. Allerdings sind dabei die folgenden Ausnahmen zu beachten:

Angebot von Wertpapieren, ...

... das sich ausschließlich an qualifizierte Anleger richtet,

... das sich in jedem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums an weniger als 100 nicht qualifizierte Anleger richtet,

... das sich an Anleger richtet, die bei jedem gesonderten Angebot Wertpapiere ab einem Mindestbetrag von 50.000 Euro pro Anleger erwerben können,

... sofern die Wertpapiere eine Mindeststückelung von 50.000 Euro haben oder

... sofern der Verkaufspreis für alle angebotenen Wertpapiere weniger als 100.000 Euro beträgt, wobei diese Obergrenze über einen Zeitraum von 12 Monaten zu berechnen ist.
Das Prospekt an sich sollte übersichtlich und verständlich für die Anleger aufgestellt sein und jegliche Informationen bezüglich des Unternehmens und der angebotenen Wertpapiere enthalten. Es dürfen keine Fragen offen bleiben oder Zweifel an der Aussagekraft entstehen. Die Investoren müssen sich über die folgenden Sachverhalte ein gründliches Urteil bilden können:
- die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten,
- die Finanzlage,
- die Gewinne und Verluste,
- die Zukunftsaussichten des Emittenten und jedes Garantiegebers sowie
- über die mit diesen Wertpapieren verbundenen Rechte.

Im Sinne des InvG haben die Kapitalanlagegesellschaften die Pflicht, ein einfaches und ein ausführliches Verkaufsprospekt zu veröffentlichen, in dem die Vertragsbedingungen für das angebotene Sondervermögen enthalten sind. Letzteres muss unter Anderem die folgenden Angaben enthalten:
- Bezeichnung und Zeitpunkt der Auflegung des Sondervermögens
- Angabe der Laufzeit
- Kurzangaben über die für die Anleger bedeutsamen Steuervorschriften
- Ende des Geschäftsjahres des Sondervermögens
- Häufigkeit der Ausschüttung von Erträgen
- Art und Hauptmerkmale der Anteile
- Voraussetzungen für die Auflösung und Übertragung des Sondervermögens
- ggf. Angabe der Börsen oder Märkte, an denen die Anteile notiert oder gehandelt werden
etc.

 
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