Börsenumsatzsteuer

Die Börsenumsatzsteuer war eine Abgabe und eine Form der Kapitalverkehrssteuer, welche von 1881 bis 1991 in Deutschland an den Staat abzuführen war.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Erstmals eingeführt wurde diese Steuer durch das Reichsstempelgesetz, wodurch das Börsengeschehen durch die fiskalische Belastung von Urkunden versteuert wurde. Bereits 4 Jahre später wurde die Besteuerung der Urkunden in eine Besteuerung der Geschäftsabschlüsse mit Prozentsätzen umgewandelt. Zum 01. Januar 1991 wurde die Börsenumsatzsteuer komplett abgeschafft.

 
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