Die Wahl der Börse bleibt den Teilnehmern grundsätzlich frei. Doch die rechtlichen Grundlagen im Börsengesetz sind trotzdem einzuhalten.
Börsenpflicht
Unter einer Börsenpflicht versteht man die Verpflichtung der Börsenteilnehmer, ihre Aufträge über eine Börse abzuwickeln und dies dann auch auf der Börsenabrechnung zu vermerken.