Börsenpflicht

Unter einer Börsenpflicht versteht man die Verpflichtung der Börsenteilnehmer, ihre Aufträge über eine Börse abzuwickeln und dies dann auch auf der Börsenabrechnung zu vermerken.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die Wahl der Börse bleibt den Teilnehmern grundsätzlich frei. Doch die rechtlichen Grundlagen im Börsengesetz sind trotzdem einzuhalten.

 
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