Börsenordnung
Die Börsenordnung ist die öffentlich-rechtliche Satzung der jeweiligen Börse und wird vom entsprechenden Börsenrat erlassen. Sie regelt die Vorschriften der jeweiligen Börse.
Die gesetzliche Grundlage zum Erlass einer solchen Börsenordnung ist das Börsengesetz (BörsG). Demnach dient die Satzung dazu, sicherzustellen, „(…) dass die Börse die ihr obliegenden Aufgaben erfüllen kann und dabei den Interessen des Publikums und des Handels gerecht wird (…).“
Unter Anderem müssen die folgenden gesetzlichen Bestimmungen in einer Börsenordnung enthalten sein:
- der Geschäftszweig der Börse
- die Organisation der Börse
- die Handelsarten
- die Veröffentlichung der Preise und Kurse sowie der ihnen zugrunde liegenden Umsätze
- eine Entgeltordnung für die Tätigkeit der Skontroführer
Eine Börsenordnung unterliegt stets der Genehmigung durch die Börsenaufsichtsbehörden. Diese können die Bestimmung beeinflussen und eventuelle Änderungen verlangen.