Börsenmakler

Ein Börsenmakler stellt die Mittelperson zwischen den Emittenten und den Anlegern dar und ist an der Börse tätig. Er nimmt Kauf- und Verkaufsaufträge entgegen, gleicht diese miteinander ab und führt die Aufträge aus. Für diese Dienstleistung hat der Anleger eine Maklerprovision zu zahlen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Börsenmakler werden auf Antrag von der Börsengeschäftsleitung zugelassen. Voraussetzung ist eine berufliche Eignung und das Ablegen der Börsenhändlerprüfung an einer deutschen Börse. Im elektronischen Handel werden die Makler mit einem persönlichen Zugangscode ausgestattet.

Grundsätzlich unterscheidet man Börsenhändler und Skontroführer. Börsenhändler handeln mit den Wertpapieren und Skontroführer vermitteln Börsengeschäfte und stellen die Börsenpreise fest. Die letzte Gruppe ist dabei eher im Parketthandel tätig.

In den USA werden, abhängig vom Börsentyp, die Börsenmakler auch anders bezeichnet.

Beispiele: Account Executive (AE), Associated Person (AP), Registered Commodity Representative (RCR).

 
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