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Blankett

Als Blankett wird im Finanzwesen eine Urkunde bzw. ein Wertpapier bezeichnet, die bzw. das mit einer Blankounterschrift versehen ist, inhaltlich aber noch nicht vervollständigt wurde.

Beispielsweise werden oft Blankoschecks ausgestellt, die es dem Inhaber erlauben, den Empfänger, den Betrag etc. noch einzutragen und die Urkunde dadurch gültig werden zu lassen. Ein Blankett wird also erst im Zuge der Vervollständigung wirksam.

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