Bilanzkontrolle, aufsichtsrechtliche

Als aufsichtsrechtliche Bilanzkontrolle bezeichnet man ie Überprüfung der Bilanz eines Unternehmens durch die dafür zuständige Aufsichtsbehörde.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Im Finanzwesen erfolgt die aufsichtsrechtliche Bilanzkontrolle beispielsweise durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Folglich sind die Unternehmen bei der Aufstellung ihrer Bilanz verpflichtet, gewisse Vorschriften und Regelungen einzuhalten, um wahrheitsgemäße Buchführung durchzuführen.

 
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