Bilanz

Der Begriff Bilanz ist abgeleitet vom italienischen Wort „bilancia“ und bedeutet Waage. Sie dient der Darstellung des Inventars eines Unternehmens in vereinfachter Form. Erfasst werden dabei nur die Gesamtwerte der Vermögens- und Schuldenposten.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Der Aufbau einer Bilanz erfolgt in Kontoform, wobei die Gliederung nach einem Formblatt organisiert ist. So steht auf dem Querbalken zum einen die Art der Bilanz wie Jahresbilanz und der Stichtag, auf den sich die Werte beziehen. Die linke Kontoseite ist dabei die Aktiv- und die rechte die Passivseite. In der Aktivseite werden alle Vermögenswerte wie Geschäftsausstattung oder Forderungen gegenüber Kunden aufgenommen. Gleichzeitig stellt sie die Mittelverwendung des Unternehmens dar. Die Mittelherkunft findet man auf der Passivseite. Hier erfolgt die grobe Einteilung in Fremd- und Eigenkapital. Diese Posten beinhalten unter Anderem die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden.

Alle Finanzierungsmittel auf der Passivseite müssen stets einem Vermögenswert auf der Aktivseite gegenüber stehen, um einen Ausgleich der Bilanz zu gewährleisten. Deshalb gilt für jedes Unternehmen die Bilanzgleichung

Summe der Aktivseite = Summe der Passivseite.

Gemeinsam mit der Gewinn- und Verlustrechnung bildet die Bilanz den Jahresabschluss des Unternehmens. Was ein Kaufmann bei der Aufstellung einer Bilanz zu beachten hat, kann man im Handelsgesetzbuch (HGB) beginnend beim § 243 nachlesen.

 
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