Demnach sind Bieter laut § 2 WpÜG „(…) natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften, die allein oder gemeinsam mit anderen Personen ein Angebot abgeben, ein solches beabsichtigen oder zur Abgabe verpflichtet sind. (…)“.
Bieter
Ein Bieter stellt eine Seite einer Geschäftsbeziehung dar. Die Bezeichnung als solche wird vorrangig im Bereich der Wertpapiere verwendet und im Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) genau definiert.
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