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Bieter

Ein Bieter stellt eine Seite einer Geschäftsbeziehung dar. Die Bezeichnung als solche wird vorrangig im Bereich der Wertpapiere verwendet und im Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) genau definiert.

Demnach sind Bieter laut § 2 WpÜG „(…) natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften, die allein oder gemeinsam mit anderen Personen ein Angebot abgeben, ein solches beabsichtigen oder zur Abgabe verpflichtet sind. (…)“.

Bezahlen - aber richtig.
Mit der Deutschland-Kreditkarte Classic.