Betriebshaftpflicht für IT-Unternehmen

Eine IT-Haftpflicht ist eine Art der Versicherung und vor Allem für IT-Betriebe und IT-Freiberufler von großer Bedeutung. Sie bietet einen Ergänzungsversicherungsschutz zur allgemeinen Betriebshaftpflicht.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Eine so genannte IT-Haftpflicht war früher gänzlich unbekannt. Mittlerweile ist sie jedoch auf dem Versicherungsmarkt Normalität, wobei die Auswahl an Versicherungsgesellschaften, die in dieser Hinsicht einen guten Versicherungsschutz anbieten, eher begrenzt ist. Der Grund liegt darin, dass es vielen Versicherungsgesellschaften auch heute noch schwer fällt, das Risiko richtig einzuschätzen.

Dabei gibt es zahlreiche Betriebe und auch Personen, für die eine IT-Haftpflicht notwendig ist.

Darunter fallen beispielsweise Firmen, die sich auf

- Hardwarehandel oder/ und Hardwareinstallation,
- auf die Softwareherstellung oder/ und den Softwarehandel,
- die Softwareimplementierung oder aber die Softwarepflege spezialisiert haben.

Darüber hinaus gibt es viele Firmen, die eine

- IT-Beratung oder eine IT-Organisation,
- IT-Schulungen oder
- Netzwerkplanungen oder Netzwerkorganisation und Netzwerkmanagement anbieten.

Weitere Firmen, für die eine IT-Haftpflicht eigentlich unentbehrlich erscheint, sind auch Internet-Provider-Dienste sowie Webdesign Betriebe. Aber auch Unternehmen, die sich auf Datenerfassung oder Datenbearbeitung spezialisiert haben, benötigen eine solche Versicherung.

Versichert werden müssen in der Regel typische Schäden wie

- Programmierfehler und Implementierungsfehler,
- Beratungsfehler und Übermittlung von Viren, Würmern und Trojanern und der damit verbundene Gewinnausfall beim Kunden und
- die Wiederherstellung von gelöschten, beschädigten Daten.

Aber auch Schäden, die zum Beispiel durch die Verletzung von Namens-, Persönlichkeits- Urheber- oder Markenrechten entstehen können.

 
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