Beteiligungsgesellschaft

Eine Beteiligungsgesellschaft ist eine Form der Unternehmenskonzentration und beschreibt ein Unternehmen, welches Beteiligungen an einer anderen Gesellschaft hält und somit die Dachgesellschaft darstellt.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Teilweise werden auch die Unternehmen als Beteiligungsgesellschaften bezeichnet, an denen Anteile gehalten werden. Allerdings sollte hier die Definition des Begriffs „Beteiligung“ genauer betrachtet werden, denn im Wirtschaftsleben bezeichnet dieses Wort das Eigentum oder Miteigentum eines Kapitalgebers an einem Unternehmen. Demzufolge gelten die Gesellschaften, an denen Beteiligungen gehalten werden, eher weniger als solche, sondern werden vorrangig als Tochtergesellschaften bezeichnet.

Die Bezeichnung „Beteiligungsgesellschaft“ stellt dabei eher einen Oberbegriff dar. Aus ihr ergeben sich viele verschiedene Arten wie eine Holding oder Investmentgesellschaft.

Ein solches Unternehmen ist somit die Verwaltungsspitze eines ganzen Konzerns und ist in der Regel reine Verwaltungs- und Finanzierungsgesellschaft. Die beteiligten Unternehmen bleiben außerdem rechtlich völlig selbstständig und eigenverantwortlich für das operative Geschäft.

 
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