Beteiligung, qualifizierte

Die qualifizierte Beteiligung ist im Kreditwesengesetz (KWG) geregelt und demzufolge mit Anteilen bzw. Beteiligungen von Personen oder Unternehmen an anderen Unternehmen in Verbindung zu bringen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Laut den gesetzliche Bestimmung liegt eine qualifizierte Beteiligung dann vor, wenn eine Person oder ein Unternehmen mindestens 10 % des Kapitals oder Stimmrechte

- unmittelbar an einem anderen Unternehmen oder
- mittelbar an mehreren Tochtergesellschaften oder
- an einem gleichartigen Verhältnis

besitzt bzw. einen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung des anderen Unternehmens ausüben kann. Für die Berechnung der Anteile wird das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und dessen Regelungen herangezogen.

 
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