Bestellerprinzip

Das Bestellerprinzip wurde im Jahr 2015 eingeführt und beschreibt ein Gesetz, das die Vergütung der Arbeit eines Maklers regelt. Das Bestellerprinzip besagt dabei, dass die Gebühr für einen Makler von demjenigen bezahlt werden muss, der diesen auch beauftragt hat.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Mit einer Gesetzesnovelle hat die große Koalition im Juni 2015 die Vergütung von Maklern neu geregelt. Durch das sogenannte Bestellerprinzip muss seitdem derjenige den Makler bezahlen, der ihn auch beauftragt hat. Mussten vor dem Bestellerprinzip meist Mieter den Makler bezahlen, tut dies nun in der Regel der Vermieter.

 
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