Berichterstattung an die Aufsicht

Den Ausdruck „Berichterstattung an die Aufsicht“ (engl.: Supervisory Reporting) findet man im Zusammenhang mit den Regelungen aus Solvency II in der dritten Säule und bezieht sich somit auch das Berichtswesen der Versicherungsgesellschaften.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Diese Berichterstattungsregelungen besagen, dass die Unternehmen verpflichtet sind, den Aufsichtsbehörden die Informationen pünktlich und vollständig zu übermitteln. Das Hauptziel dabei ist, den risikoorientierten Ansatz der Versicherungsaufsicht zu unterstützen.

 
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