Diese Berichterstattungsregelungen besagen, dass die Unternehmen verpflichtet sind, den Aufsichtsbehörden die Informationen pünktlich und vollständig zu übermitteln. Das Hauptziel dabei ist, den risikoorientierten Ansatz der Versicherungsaufsicht zu unterstützen.
Berichterstattung an die Aufsicht
Den Ausdruck „Berichterstattung an die Aufsicht“ (engl.: Supervisory Reporting) findet man im Zusammenhang mit den Regelungen aus Solvency II in der dritten Säule und bezieht sich somit auch das Berichtswesen der Versicherungsgesellschaften.