Bereitstellungszinsen

Wer sich für den Bau eines Hauses bei einer Bank oder einem Kreditinstitut Geld geliehen hat und dies nicht bis zu einem bestimmten Tag abgerufen hat, der muss oftmals tief in die Tasche greifen und die so genannten Bereitstellungszinsen bezahlen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Oftmals werden diese Zinsen verlangt, wenn ein Darlehn nicht in einer bestimmten Zeitspanne vollständig abgerufen wurde. Viele Bauherren rufen immer nur Teile des Darlehens ab und bezahlen die Rechnung stets nach Baufortschritt. Dies kann dann ggf. teuer werden.

Bereits bei Abschluss des Kredites sollte auf die Fristen geachtet werden. Manche Geldgeber warten nur einen Monat andere aber auch 9 Monate. Diese Bereitstellungszinsen werden dann extra berechnet und haben mit den eigentlichen Effektivzinsen des Kredites nichts zu tun. Der Kreditnehmer sollte bei Abschluss des Vertrages darauf achten, dass die Fälligkeit möglichst spät nach der Darlehenszusage ist und die Höhe dieser Kosten sollten rechtzeitig verhandelt werden. Üblich sind ca. 0,25 % der Darlehenssumme monatlich.

Da sich der Bau eines Hauses oftmals verzögern kann und gewisse Umstände diesen manchmal sogar langfristig lahm legen können, sollten auch die Bereitstellungszinsen in der Bauplanung bereits berücksichtigt bzw. diese so weit wie möglich rausgezögert werden, damit der Bau nicht unnötig wesentlich teurer wird.

 
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