Beleihung
Wer bauen möchte, muss sich oftmals Geld von einer Bank oder einem Kreditinstitut leihen, denn die Finanzierung eines Baues ist oftmals auf langfristig geplant und kann nicht sofort auf einen Schlag bezahlt werden.
Dies ist aber ein natürliches Gang- und Gebe-Geschehen, welches bei fast jedem Bau gemacht wird. Man macht eine Beleihung des Hauses um dieses zu finanzieren und zahlt monatlich in Raten die Finanzierung zurück.
Der Beleihungswert wird im § 12 des Hypothekengesetzes geregelt. Dieser Wert darf den Verkaufswert nicht übersteigen und nur die dauernde Eigenschaft des Grundstücks und der Ertrag dürfen hier berücksichtigt werden. Der Beleihungswert wird durch einen Sachverständigen festgestellt. Seine Höhe beträgt in der Regel 70- 90 % des Preises, der für ein Objekt im Kauf zu erzielen ist.
Als Sicherheit für die Darlehensvergabe für Bau oder Kauf dient die Immobilie bzw. das Grundstück. Die max. Höhe des Kredites richtet sich nach dem Beleihungswert und der Beleihungsgrenze für ein Objekt.
Damit die Forderung für den Gläubiger auch dinglich abgesichert ist, wird im Grundbuch eine Grundschuld eingetragen.
Bleiben Zahlungen aus, kann das Gebäude ohne weiteres verkauft bzw. zwangsversteigert werden, um so ausbleibende Zahlungen bzw. Rückzahlungen der Schulden zu tilgen. Wurde die Grundschuld vollständig abgezahlt, kann diese entweder im Grundbuch stehen bleiben und erneut beliehen werden oder man lässt sie durch einen Notar aus dem Grundbuch löschen.