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Belassungsquote

Als Belassungsquote (engl.: foreign exchange retention quota) definiert man den Anteil an ausländischen Zahlungsmitteln (Devisen), den ein Exporteur nicht sofort abgeben muss.

Erfasst werden kann diese volkswirtschaftliche Kennzahl allerdings nur in Ländern mit einer Devisenzwangswirtschaft, da hier die Exporteure zur Abgabe von Devisenerlösen verpflichtet sind. Werden diese einbehalten, entsteht eine gewisse Belassungsquote, durch die auch der Devisenhandel indirekt gesteuert werden kann.

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