Beisitzergeld
Unter einem Beisitzergeld versteht man eine frühere meist sehr geringe Abgabe von vermögenslosen Einwohnern einer Gemeinde.
Da diese Menschen, die oftmals
- Beisitzer
- Beisassen oder
- Einläufige
genannt wurde, kein Stimmrecht besaßen, dafür aber von den Steuern befreit waren, mussten sie für Teilnahme an Versammlungen eine solche Abgabe leisten.