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Beisitzergeld

Unter einem Beisitzergeld versteht man eine frühere meist sehr geringe Abgabe von vermögenslosen Einwohnern einer Gemeinde.

Da diese Menschen, die oftmals

- Beisitzer
- Beisassen oder
- Einläufige

genannt wurde, kein Stimmrecht besaßen, dafür aber von den Steuern befreit waren, mussten sie für Teilnahme an Versammlungen eine solche Abgabe leisten.

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