Beichtgeld

Das Beichtgeld wird auch als Beichtpfennig, Opferpfennig oder Beichtgroschen bezeichnet und stellt eine damalige, anfangs freiwillige und später verpflichtende Abgabe in Bargeld an einen Geistlichen dar.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Bis ca. 1031 wurde es als Spende, also freiwillige Gabe, in Bargeld durch den Beichtenden an den Priester bzw. Pfarrer angesehen, Ihm stand also frei, ob und wie viel er geben wollte. Vor Allem nach der Osterbeichte war es sehr üblich.

Ab dieser Zeit wurde das Beichtgeld zu einer festen Abgabe. Die katholische Kirche schaffte es aus diesem Grund ab. Ausnahmen waren vereinzelte Gebühren für Beichtzettel. Die lutherische Kirche hat das Beichtgeld teilweise erneuert und teilweise so beibehalten. In der reformierten Kirche wurde es auf Vorschlag von Calvin abgeschafft.

Der Grund, warum die lutherische Kirche den Opferpfennig beibehielt, war, dass man bisher noch keinen Ausweg fand, die meist gering dotierten Geistlichen für ihre Arbeit zu entschädigen. Mittlerweile wurde es auch hier fast komplett abgeschafft.

 
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