Begrüßungsgeld

Das Begrüßungsgeld stellt ein finanzielles Willkommensgeschenk dar, welches als Bargeld an den Empfänger gezahlt wird. Vorkommen kann es in verschiedenen Bereichen, wobei es in der Regel von staatlichen Einrichtungen begeben wird.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

1) DDR-Zeit
Das Begrüßungsgeld wurde während der Zeit der Teilung Deutschlands, d.h. bis 1989, an alle in die Bundesrepublik Deutschland (BRD) einreisenden damaligen Bürger der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und an alle Polen, die eine deutsche Abstammung nachweisen konnten, gezahlt. Diese Zahlung erfolgte nur einmal jährlich und konnte unter Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses in den Rathäusern oder den lokalen Banken abgeholt werden.

Auch nach dem Mauerfall wurde das Geld eine gewisse Zeit weitergezahlt.

2) Für Neugeborene
Manche Kommunen oder Gemeinden zahlen Eltern für ihr Neugeborenes ein Begrüßungsgeld. Auf Antrag können die Eltern somit einen finanziellen Eingangsbetrag erhalten. Ein Grund dafür ist, dass die Gemeinden unter Anderem dankbar sind, einen neuen Bürger und Wähler für den Landkreis zu erhalten.

3) Umzug
Sobald man als Student umziehen muss und seinen Hauptwohnsitz verlegt, bekommt man von der neuen Stadt/ Gemeinde ein Begrüßungsgeld gezahlt. Teilweise wird dies auch Auszubildenden gewährt, wobei das allerdings selten ist. Bei der Anmeldung/ Ummeldung im zuständigen Einwohnermeldeamt kann der Antrag gestellt werden bzw. wird sofort mit bearbeitet.

4) Arbeitgeber
Manche Arbeitgeber zahlen ebenfalls ein Begrüßungsgeld. Zum Einen kann dies der Fall sein, wenn Mütter ihr Kind auf die Welt bringen und zum Anderen beim Beginn eines neuen Mitarbeiters, wobei dies auch teilweise als verstecktes Abwerbegeld angesehen werden kann.

 
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