So musste unter Anderem für die Befreiung von der Verpflichtung, bei der Jagd zum Treiben zu erscheinen (= Jagdbefreiungsgeld), oder für die Pflege der zur Vertilgung von Ratten und Mäusen gehaltenen Katzen (= Katzengeld) gezahlt werden.
Befreiungsgeld
Das Befreiungsgeld war eine frühere Zahlung von Bargeld mit dem Zweck der Befreiung von Fronverpflichtungen und wurde an die mittelbare und unmittelbare Herrschaft geleistet.