Bedienungsgeld

Das Bedienungsgeld ist eher als Trinkgeld bekannt und meint eine freiwillige und persönliche Zuwendung in Form von einer Barzahlung an einen Bediensteten.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Dieses Bedienungsgeld kann entweder als zusätzliche Zuwendung für eine erbrachte Dienstleistung oder ohne direkte Gegenleistung (Toilettengeld) erbracht werden. Dabei sind in Deutschland etwa 5 % bis 10 % des Rechnungsbetrages üblich, wobei in anderen Ländern das Bedienungsgeld bereits in der Rechnung integriert ist.

Die steuerliche Behandlung für Trinkgelder ist im Einkommenssteuergesetz (EStG) geregelt. Demnach sind Bedienungsgelder steuerfrei und müssen nicht angegeben werden.

 
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