Beaufsichtigung, vollständige
Spricht man von einer vollständigen Beaufsichtigung, so meint den Wunsch oder das Bestreben, den gesamten Finanzmarkt unter die Kontrolle einer Aufsichtsbehörde zu stellen.
Teilweise geht dieses Begehren sogar soweit, dass man einen Beamten in die Sitzungen einer Bank mit einbeziehen möchte.