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Beaufsichtigung, indirekte

Unter einer indirekten Beaufsichtigung versteht man die Tätigkeit der Aufsichtsbehörden, durch bestimmte Verhaltensweisen auch Geschäfte in anderen, nicht ihrer Kontrolle unterliegenden Gebieten zu überprüfen bzw. zu steuern, in die sie nicht direkt eingreifen darf oder kann.

Dadurch haben die Aufsichtsbehörden die Möglichkeit, das Finanzmarktgeschehen im eigenen Land besser unter Kontrolle zu halten und Auslagerungen ins Ausland oder umgekehrte Transaktionen einzudämmen.

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