Als aufsichtsrechtliche Beanstandungen bezeichnet man alle Bemerkungen und entdeckte Mängel seitens der Aufsichtsbehörden in Folge einer Prüfung oder Sonderprüfung.
Als aufsichtsrechtliche Beanstandungen bezeichnet man alle Bemerkungen und entdeckte Mängel seitens der Aufsichtsbehörden in Folge einer Prüfung oder Sonderprüfung.