Bauzinsen

Bauzinsen sind zum Einen die für eine Baufinanzierung (Baudarlehen) seitens der Kredit gebenden Bank oder der Bausparkasse erhobenen Zinsen. Es handelt sich also um die Zinsen, die ein Kreditnehmer für die Bereitstellung und Inanspruchnahme eines Baudarlehens zu zahlen hat. Zum Anderen sind Bauzinsen bestimmte Ausschüttungen an Aktionäre einer Aktiengesellschaft (AG).

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

A) Baudarlehen


Generell umfasst der Begriff „Bauzinsen“ den effektiven Zinssatz einer Baufinanzierung. Sie sind für die gesamte Laufzeit fällig und der Zinssatz kann sowohl variabel als auch fest vereinbart werden. Im Rahmen einer Baufinanzierung aber sind feste Zinssätze für eine bestimmte Zeit üblich, sodass der Darlehensnehmer kalkulieren kann. Kurz vor Ablauf der Zinsbindungsfrist wird ihm ein neuer fester Zinssatz oder Umstieg in die variable Verzinsung angeboten. In der Regel wird der Bauzins für eine Laufzeit von etwa zehn Jahren festgeschrieben.

B) Ausschüttungen an Aktionäre


Bauzinsen können auch als Ausschüttungen einer AG verstanden werden. Hier bezieht sich der Begriff auf die Erträge, die während einer Bauphase einer Anlage entstehen. Allerdings handelt es sich um Dividenden, sodass die Bezeichnung „Zins“ eher falsch ist.

 
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