Bausparmodelle und Ablaufphasen

Ein Bausparvertrag lässt sich in drei Phasen unterteilen: Ansparphase, Zuteilung und Darlehensphase.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Ansparphase


Sobald ein Vertrag abgeschlossen ist, kommt der Anleger in die Ansparphase. Je nach vereinbarter Bausparsumme gibt es auch einen Regelsparbeitrag (meist zwischen 3 und 10 Promille der Bausparsumme), den der Ansparer einzahlen kann, aber nicht muss. Sinnvoll ist es aber in Bezug darauf, in kürzester Zeit so viel wie möglich anzusammeln und den Bausparvertrag zur Zuteilung kommen zu lassen. Flexibilität wird hierbei groß geschrieben, denn man ist an keinen Sparbetrag gebunden.

Sonderzahlungen, Aussetzungen und Einmalzahlungen sind genauso möglich wie monatliches Ansparen. Ein großes Plus bei einem Bausparvertrag sind die Zinsen. Je nach Tarif wird das eingezahlte Guthaben entsprechend verzinst und diese wieder kapitalisiert (Zinseszinsen). Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, staatliche Förderung zu erhalten, sofern gewisse Voraussetzungen erfüllt sind.


  • Zum Einen kann man Wohnungsbauprämie beantragen. Diese wird auf einen Maximalbetrag pro Jahr berechnet und, nach Beantragung bei der Bausparkasse, gutgeschrieben.

  • Desweiteren gibt es die Arbeitnehmersparzulage. Beantragt werden kann diese gemeinsam mit der Steuererklärung beim Finanzamt und mit etwas Glück steuert sogar der Arbeitgeber zu Ansparung des Bausparvertrages bei. Auch hier erfolgt die Berechnung auf einen maximalen Einzahlungsbetrag pro Jahr.


Zuteilung


Ist nun das Mindestsparguthaben (kann zwischen 25 % und 60 % der Bausparsumme liegen) und eine Mindestbewertungszahl (wird von der Bausparkasse unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren errechnet) oder die Mindestwartezeit erreicht, kommt der Bausparvertrag zur Zuteilung, d. h. der Bausparer begründet seine Zuteilungsanwartschaft. Er kann entscheiden, ob er sein Guthaben plus Zinsen und Prämie ausgezahlt haben und das bereit stehende Darlehen in Anspruch nehmen möchte oder nicht. Er hat aber auch die Möglichkeit, den Vertrag weiter laufen zu lassen oder einfach einen neuen abzuschließen.

Darlehensphase


Nutzt er die Chance auf ein zinsgünstiges Darlehen, so befindet er sich ab sofort in der Darlehensphase. Für das Darlehen wird zu Gunsten der Bausparkasse eine zweitrangige Grundschuld als Sicherheit ins Grundbuch eingetragen. Die Beleihungsgrenze beläuft sich dabei in der Regel auf 80 %. Getilgt wird das Darlehen in monatlichen Annuitäten und durch Sonderzahlungen. Egal, welche Bausparkasse und welcher Tarif, bei allen Verträgen läuft die Abwicklung der einzelnen Phasen stets gleich ab und der Anleger bleibt immer flexibel.

 
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