Bausparkassen

Der Bausparmarkt in Deutschland wird zu etwa 65 % durch 16 private Bausparkassen und zu etwa 35 % durch elf Landesbausparkassen abgedeckt. Bei ungefähr 65 % aller Wohnungsbaufinanzierungen in Deutschland ist eine Bausparkasse beteiligt.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Bausparkassen sind Kapitalsammelstellen, welche langfristig bestimmte Zinskonditionen für die Anspar- und Tilgungszeit anbieten. Der einzige Zweck der Bausparkassen ist es, Wohneigentum zu finanzieren. Diese Art von Geldinstitut wird in der EZB-Statistik dem sogenannten Geldschöpfungssektor zugerechnet.

Der Anteil der Bausparkassen am MFI-Sektor im Eurogebiet, in der Gesamtheit betrachtet, ist jedoch minimal; gemessen an der Bilanzsumme liegt er bei ungefähr einem Prozent. In Deutschland ist das Bauspargeschäft die einzig zugelassene Art des Zwecksparens überhaupt. Ein eigenes dafür entworfenes Bausparkassengesetz (BSpKG) regelt das Bausparwesen.

Es ist erlaubnispflichtig und darf ausschließlich von den unter Aufsicht stehenden Bausparkassen betrieben werden. Die Tarife der Bausparkassen müssen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigt werden. Es dürfen auch andere Geldinstitute als Baufinanzierer tätig werden, das bedeutet, ein Darlehn für den Hausbau gewähren.

 
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