So gliedert sich die Baubranche in die folgenden beiden Bereiche:
- Hoch- und Tiefbau
- Vorbereitende Baustellenarbeiten
- Bauinstallation
- sonstiger Ausbau
- Vermietung von Baumaschinen
Unternehmen der Bauwirtschaft erbringen Planungs- und Ausführungsarbeiten jeglicher Art, die der Errichtung von Bauwerken dienen. Während Bauunternehmen wesentlicher Träger des Baugewerbes sind, gehören die Baustoffindustrie, Baubehörden, Bauforschungsinstitute sowie Bauträgergesellschaften nicht dazu.
Im deutschen Bundesgebiet wird die Baubranche zudem in das Baugewerbe und die Bauindustrie unterteilt.
a) Baugewerbe
- handwerkliche Betriebe
- Mitglied der Handwerkskammer (HK)
- Zentralverband: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes
- Gesetzliche Grundlage: Handwerksordnung
b) Bauindustrie
- mittelständische und große Unternehmen
- Mitglied der Industrie- und Handelskammer (IHK)
- Zentralverband: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie