Bargeldloser Zahlungsverkehr

Als „bargeldloser Zahlungsverkehr“ bezeichnet man die sogenannten unbaren Zahlungen. Hier werden Zahlungsmittel zwischen Wirtschaftssubjekten ohne Bargeld übertragen, d. h. es erfolgt eine Übertragung von Buchgeld oder elektronischem Geld. Voraussetzung ist grundsätzlich das Vorhandensein von Gironetzen. Durchgeführt werden kann der bargeldlose Zahlungsverkehr sowohl zwischen Inländern (national) als auch zwischen In- und Ausländern (international).

Definition weiterlesen
Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Instrumente des bargeldlosen Zahlungsverkehrs


Um am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen zu können, ist in der Regel ein Girokonto (Kontokorrentkonto) notwendig, da unbare Zahlungen üblicherweise über Kreditinstitute durchgeführt werden. Die Deutsche Bundesbank nimmt hier eine Sonderstellung ein, denn alle größeren deutschen Banken unterhalten ein Konto bei der Zentralbank, worüber der bargeldlose Zahlungsverkehr zum Großteil abgewickelt wird.

Zu den üblichen Instrumenten im bargeldlosen Zahlungsverkehr gehören:


  • Lastschriftverfahren

  • Überweisung

  • Scheck

  • Kreditkartenzahlungen

  • Geldkartenzahlungen

  • ec(Maestro)-Karten-Zahlungen (ec-cash, POZ)

  • Netzgeld


Regeln und Vorschriften beim bargeldlosen Zahlungsverkehr


Der Zahlungsvorgang im bargeldlosen Zahlungsverkehr wird im Normalfall durch den Zahlungspflichtigen ausgelöst (z. B. Überweisung, Kartenzahlung etc.), kann aber auch durch den Zahlungsempfänger angestoßen werden (z. B. Lastschrift). Die Auftragserteilung erfolgt (beleghaft) entweder in einer Filiale vor Ort oder (beleglos) via Electronic Banking. Um eine einheitliche und rationelle Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs zu gewährleisten, sind selbstverständlich bestimmte Regelungen, Vorschriften und Bestimmungen notwendig. Zu den grundlegenden Rahmenbedingungen gehören:


  • Einheitlichkeit in den Zahlungsverkehrsvordrucken

  • Vorhandensein von Bankleitzahlen

  • Abkommen für den Zahlungsverkehr

  • technische Voraussetzungen

  • Träger des bargeldlosen Zahlungsverkehrs


Vorteile bargeldloser Zahlungsverkehr:



  • Minderung der Bargeldhaltung

  • schnelle und bequeme Zahlung

  • Kostenvorteile gegenüber anderen Zahlungsformen

 
  • WhatsApp