Nimmt man bei Überschuldung, bestehender oder drohender Zahlungsunfähigkeit Handlungen vor, die dazu beitragen , dass Geschäftsvermögen zu mindern, liegt eine Straftat vor. Die Verfahrensweise bezüglich dessen ist im § 283 Strafgesetzbuch (StGB) beschrieben und gesetzlich verankert. Weitere Synonyme für „Bankrott“ sind:
- Insolvenz
- Konkurs
- Ruin
- Crash
- Falliment
- Zusammenbruch
- Pleite