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Bankrott

Der Begriff „Bankrott“ stammt von dem italienischen Wort „banco rotta“ ab und bedeutet soviel wie „zerbrochene“ oder „leere Bank“. Es ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für die Zahlungsunfähigkeit eines Wirtschaftssubjektes.

Nimmt man bei Überschuldung, bestehender oder drohender Zahlungsunfähigkeit Handlungen vor, die dazu beitragen , dass Geschäftsvermögen zu mindern, liegt eine Straftat vor. Die Verfahrensweise bezüglich dessen ist im § 283 Strafgesetzbuch (StGB) beschrieben und gesetzlich verankert. Weitere Synonyme für „Bankrott“ sind:


  • Insolvenz

  • Konkurs

  • Ruin

  • Crash

  • Falliment

  • Zusammenbruch

  • Pleite

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