Bankrott

Der Begriff „Bankrott“ stammt von dem italienischen Wort „banco rotta“ ab und bedeutet soviel wie „zerbrochene“ oder „leere Bank“. Es ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für die Zahlungsunfähigkeit eines Wirtschaftssubjektes.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Nimmt man bei Überschuldung, bestehender oder drohender Zahlungsunfähigkeit Handlungen vor, die dazu beitragen , dass Geschäftsvermögen zu mindern, liegt eine Straftat vor. Die Verfahrensweise bezüglich dessen ist im § 283 Strafgesetzbuch (StGB) beschrieben und gesetzlich verankert. Weitere Synonyme für „Bankrott“ sind:


  • Insolvenz

  • Konkurs

  • Ruin

  • Crash

  • Falliment

  • Zusammenbruch

  • Pleite

 
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