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Bankkapital

Als Bankkapital wird umgangssprachlich das Eigenkapital von Banken bezeichnet und setzt sich laut Kreditwesengesetz (KWG) aus den 3 folgenden Komponenten zusammen:

1. Kernkapital


Hierzu zählt unter Anderem


  • eingezahltes Kapital (Geschäfts-, Grund-, Stamm-, Dotationskapital und Geschäftsguthaben)

  • Offene Rücklagen

  • Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter

  • Bilanz- bzw. Zwischenbilanzgewinn
    etc.


2. Ergänzungskapital


Hierzu zählt unter Anderem


  • Vorsorgereserven nach § 340f HGB

  • Vorzugsaktien (abzüglich eigener Vorzugsaktien)

  • Nicht realisierte Reserven

  • Rücklagen nach § 6b EStG zu 45%

  • Genussrechtsverbindlichkeiten

  • Längerfristige nachrangige Verbindlichkeiten

  • Haftsummenzuschlag


3. Drittrangmittel


Hierzu zählt unter Anderem


  • Kurzfristige nachrangige Verbindlichkeiten

  • Ergänzungskapital oberhalb der Kappungsgrenze gemäß § 10 Absatz 2b Satz 2 und 3 KWG


Je mehr Eigenkapital in einer Bank vorhanden ist, um so mehr können Verluste damit aufgefangen und die Zahlungsfähigkeit des Institutes unterstützt werden.

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