Bankkapital
Als Bankkapital wird umgangssprachlich das Eigenkapital von Banken bezeichnet und setzt sich laut Kreditwesengesetz (KWG) aus den 3 folgenden Komponenten zusammen:
1. Kernkapital
Hierzu zählt unter Anderem
- eingezahltes Kapital (Geschäfts-, Grund-, Stamm-, Dotationskapital und Geschäftsguthaben)
- Offene Rücklagen
- Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter
- Bilanz- bzw. Zwischenbilanzgewinn
etc.
2. Ergänzungskapital
Hierzu zählt unter Anderem
- Vorsorgereserven nach § 340f HGB
- Vorzugsaktien (abzüglich eigener Vorzugsaktien)
- Nicht realisierte Reserven
- Rücklagen nach § 6b EStG zu 45%
- Genussrechtsverbindlichkeiten
- Längerfristige nachrangige Verbindlichkeiten
- Haftsummenzuschlag
3. Drittrangmittel
Hierzu zählt unter Anderem
- Kurzfristige nachrangige Verbindlichkeiten
- Ergänzungskapital oberhalb der Kappungsgrenze gemäß § 10 Absatz 2b Satz 2 und 3 KWG
Je mehr Eigenkapital in einer Bank vorhanden ist, um so mehr können Verluste damit aufgefangen und die Zahlungsfähigkeit des Institutes unterstützt werden.