Grundsätzlich verfolgt die EBK 4 Hauptziele:
1. Gläubigerschutz
→ Schutz der Kunden
→ Verhinderung und Minderung von Verlusten der Finanzmarktteilnehmer
→ effiziente Sanierung und Liquidation
etc.
2. Anlegerschutz
→ Transparenz der Anlage und des Verhaltens
→ Sicherheit der Kundenvermögen
→ Gleichbehandlung
etc.
3. Funktionsfähigkeit der Effektenmärkte
→ Transparenz der Effektenmärkte
→ Gleichbehandlung der Marktteilnehmer
→ Schutz vor gesetzwidrigen Angeboten
etc.
4. Funktionsschutz
→ Systemstabilität
→ Vertrauensschutz
→ Unterstützung bei Verbrechensbekämpfung
etc.
Diese Ziele versucht die Eidgenössische Bankenkommission unter Anderem durch die folgenden Tätigkeitsfelder zu gewährleisten:
- Aufsicht über Banken und Effektenhändlern
- Aufsicht über Prüfgesellschaften
- Aufsicht über kollektive Kapitalanlagen
- Aufsicht über Pfandbriefwesen
- Aufsicht über die Börsen und Märkte
- Aufsicht über die Offenlegung von Beteiligungen und die öffentlichen Kaufangebote bei börsennotierten Gesellschaften
- Geldwäscheaufsicht
- Entscheidung über Konkurse und Sanierungen
Organisatorisch aufgeteilt ist die EBK in die Kommission und das Sekretariat. Die Kommission wird dabei vom Bundesrat gewählt und besteht aus mindestens 7 und maximal 11 Mitgliedern. Die Angestellten des Sekretariates unterstehen der Personalgesetzgebung des Bundes.