Bankenkommission, Eidgenössische (EBK)

Die Eidgenössische Bankenkommission, kurz EBK, ist eine unabhängige, schweizerische Verwaltungsbehörde des Bundes mit Sitz in Bern und dem Eidgenössischen Finanzdepartment zugeordnet. Sie gilt als weitreichende Aufsichtsbehörde des schweizerischen Banken- bzw. Finanzsektors.

Definition weiterlesen
Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Grundsätzlich verfolgt die EBK 4 Hauptziele:


1. Gläubigerschutz

→ Schutz der Kunden
→ Verhinderung und Minderung von Verlusten der Finanzmarktteilnehmer
→ effiziente Sanierung und Liquidation
etc.

2. Anlegerschutz
→ Transparenz der Anlage und des Verhaltens
→ Sicherheit der Kundenvermögen
→ Gleichbehandlung
etc.

3. Funktionsfähigkeit der Effektenmärkte
→ Transparenz der Effektenmärkte
→ Gleichbehandlung der Marktteilnehmer
→ Schutz vor gesetzwidrigen Angeboten
etc.

4. Funktionsschutz

→ Systemstabilität
→ Vertrauensschutz
→ Unterstützung bei Verbrechensbekämpfung
etc.

Diese Ziele versucht die Eidgenössische Bankenkommission unter Anderem durch die folgenden Tätigkeitsfelder zu gewährleisten:


  • Aufsicht über Banken und Effektenhändlern

  • Aufsicht über Prüfgesellschaften

  • Aufsicht über kollektive Kapitalanlagen

  • Aufsicht über Pfandbriefwesen

  • Aufsicht über die Börsen und Märkte

  • Aufsicht über die Offenlegung von Beteiligungen und die öffentlichen Kaufangebote bei börsennotierten Gesellschaften

  • Geldwäscheaufsicht

  • Entscheidung über Konkurse und Sanierungen


Organisatorisch aufgeteilt ist die EBK in die Kommission und das Sekretariat. Die Kommission wird dabei vom Bundesrat gewählt und besteht aus mindestens 7 und maximal 11 Mitgliedern. Die Angestellten des Sekretariates unterstehen der Personalgesetzgebung des Bundes.

 
  • WhatsApp