Bankenabgabe

Bei der Bankenabgabe handelt es sich um eine Abgabe, die Banken erbringen müssen, um die Kosten des systemischen Risikos des Bankensektors zu tragen. Eine solche Abgabe wurde nach der Finanzkrise ab 2007 in vielen Ländern diskutiert.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

In Deutschland existierte zwischen 2007 und 2011 eine Bankenabgabe, die für den Restrukturierungsfonds für deutsche Banken nach der Finanzkrise verwendet wurde. Durch eine im Jahr 2015 in deutsches Recht transformierte EU-Richtlinie wird zudem seit 2015 eine Bankenabgabe erhoben, die in einen Abwicklungsfonds fließt.

Berechnung der Bankengabe in Deutschland

Die Bankenabgabe wird in Deutschland nach einem recht komplizierten System errechnet. Generell muss sie von allen Banken und Wartpapierfirmen, die unter Aufsicht der EZB stehen, erbracht werden. Die genaue Berechnung richtet sich nach verschiedenen Kennwerten. Im Jahr 2015 wurden insgesamt 1,76 Milliarden Euro als Abgabe erhoben.

 
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