Bandbreite

Die Bezeichnung „Bandbreite“ findet man im Bereich der Wechselkurse, speziell bei einem System mit festen Wechselkursen wie dem europäischen Wechselkursmechansimus II (WKM II).

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Hierbei werden also zwischen den beteiligten Staaten feste Austauschverhältnisse (Paritäten) für ihre Währung bezogen auf eine Ankerwährung festgelegt. Abweichungen, d.h. Schwankungen, dürfen aber nur innerhalb einer bestimmten Bandbreite erfolgen. Die Bandbreite ist dabei der Bereich zwischen dem oberen und dem unteren Interventionspunkt.

Oberer Interventionspunkt


Sollte diese Begrenzung erreicht werden, dann greift die Notenbank mit Stützungsverkäufen ein, d. h. sie verkauft Devisen, um der Knappheit entgegenzuwirken und den Wechselkurs sinken zu lassen.

Unterer Interventionspunkt


Hier werden seitens der Notenbank Stützungskäufe vorgenommen, d. h. sie kauft Devisen, um den Überschuss zu verringern und den Wechselkurs steigen zu lassen.

Bezogen auf den WKM II dient beispielsweise der Euro als Ankerwährung für die Partnerländer, d. h. sie sind über feste Wechselkurse mit Bandbreiten an den Euro gebunden. Für die dänische Krone wurde unter Anderem eine Bandbreite von ± 2,25 % und für die griechische Drachme ± 15 % vereinbart, bevor sie den Euro als Landeswährung eingeführt haben.

 
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