Autoversicherung

Unter dem Begriff „Autoversicherung“ fallen die Absicherungen jeglicher motorisierter Fahrzeuge, d. h. neben dem Auto zählen auch die sonstigen motorisierten Fahrzeuge dazu. Diese Versicherungen sind üblicherweise Grundvoraussetzung, um sich legal und sicher um Straßenverkehr bewegen zu können.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Grundsätzlich unterscheidet man die folgenden Versicherungstypen, wobei auch spezielle Absicherungen möglich sind:


  • Kfz-Haftpflichtversicherung = Pflichtversicherung -> Deckung entsprechender Schadenersatzansprüche Dritter im Straßenverkehr

  • Kaskoversicherung -> kann als Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden (keine Pflicht) -> Abdeckung eventueller Fahrzeugschäden am Fahrzeug des Versicherten

  • Schutzbrief -> Anbieten gewisser Hilfeleistungen im Falle einer Panne, eines Unfalles oder bei Diebstahl

  • Insassenunfallversicherung -> Absicherung von Personen bei Unfall in einem versicherten Fahrzeug

  • Verkehrsrechtschutz -> Deckung der Kosten im Falle eines Rechtsstreits bezüglich des Straßenverkehrs

 
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